Inhalt und Darstellung der Disziplinarklage

§ 55 DG.EKD bestimmt die inhaltlichen Anforderungen an die Klageschrift mit dem Ziel, der Disziplinarkammer eine ausreichende Tatsachengrundlage für die von ihr zu treffende Entscheidung zu verschaffen. Das ist vor allem im Hinblick darauf von Bedeutung, dass nur diejenigen Handlungen zum Gegenstand der Urteilsfindung gemacht werden dürfen, die dem Beamten in der Klage oder einer

Anwalt für unbekannte Gesetze und Gesetzgeber | Kirchenrecht | Pressemitteilung 2015-01

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft Düsseldorf, den 26.02.2015 ::: Intro ::: Wir berichten wieder in unregelmäßigen Abständen über aktuelle Rechtsthemen und Anlässe und haben Sie zu diesem Zweck in unseren Medienverteiler aufgenommen. Wenn Sie sich von diesem Newsletter abmelden möchten, schreiben Sie bitte eine Email an hotstegs@hotstegs-recht.de. ::: Pressemitteilung 01/2015 ::: „Es gibt viele unbekannte Gesetze und unbekannte

ab 2016 neue gerichtliche Zuständigkeit im Disziplinarrecht der Ev. Kirche im Rheinland

Die Landessynode der Ev. Kirche im Rheinland hat als kirchlicher „Landesgesetzgeber“ das Disziplinarverfahren gegen Kirchenbeamte und Pfarrer neu organisiert. Disziplinarverfahren der rheinischen Kirche werden ab 2016 von der Disziplinarkammer der Evangelischen Kirche in Deutschland verhandelt. Sie ist derzeit für sieben Landeskirchen – neben der EKD selbst – zuständiges Disziplinargericht der 1. Instanz. Alle am 1.

Wann ist eine vorläufige Dienstenthebung nach § 44 Abs. 1 S. 2 DG.EKD zulässig?

Das Disziplinarrecht kennt in § 44 Abs. 1 DG.EKD zwei voneinander unabhängige Tatbestände, die eine vorläufige Dienstenthebung ermöglichen: entweder die drohende Entfernung oder Entlassung nach S. 1 oder die – hier nun thematisierte – Beeinträchtigung der Glaubwürdigkeit oder des Ansehens der Kirche oder von Dienstbetrieb und Ermittlungen nach S. 2. Oft bestehen aber erhebliche Zweifel

Zustellung und Inhalt einer Einleitungsverfügung

Es ist nicht ungewöhnlich, dass wir bereits vor der förmlichen Einleitung eines Disziplinarverfahrens für einen Mandanten tätig werden. In diesem Fall bestellen wir uns regelmäßig auch bei dem zuständigen Dienstherrn als Bevollmächtigte und Disziplinarverteidiger. Leider ist es aber dann auch nicht ungewöhnlich, dass uns die Mandanten eine Einleitungsverfügung zukommen lassen, von der wir nicht unterrichtet

Justizgewährungsanspruch für Geistliche auch gegen kirchliche Maßnahmen, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 27.02.2014, Az. 2 C 19.12

Leitsätze des Gerichts: 1. Der verfassungsrechtlich gewährleistete Justizgewährungsanspruch gibt Geistlichen und Beamten einer Religionsgesellschaft das Recht zur Anrufung der staatlichen Gerichte, um dienstrechtliche Maßnahmen dieser Religionsgesellschaft ihnen gegenüber auf ihre Vereinbarkeit mit staatlichem Recht hin überprüfen zu lassen (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, Urteil vom 30. Oktober 2002 – BVerwG 2 C 23.01 – BVerwGE 117,

Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Vertretung in einem kirchengerichtlichen Verfahren, Oberverwaltungsgericht NRW, Urteil v. 29.04.2014, Az. 5 A 1384/12

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in mehreren Entscheidungen, die bislang unveröffentlicht blieben darüber entschieden, wie kirchenrechtliche Kostenfestsetzungsbeschlüsse und damit kirchenrechtliche Kostenerstattungsansprüche im staatlichen Rechtsweg durchgesetzt werden können (Vorinstanz Verwaltungsgericht Düsseldorf). Es ist zu erwarten, dass hierüber nach der Revision des Beklagten auch das Bundesverwaltungsgericht entscheiden wird. Nach der Entscheidung vom 27.02.2014, Az. 2 C 19.12 ist

Durchsetzung der Rechtsanwaltskosten in einem kirchengerichtlichen Verfahren vor dem staatlichen Verwaltungsgericht möglich, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil v. 26.04.2012, Az. 1 K 1665/11

Eine ungewöhnliche Frage hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf in nun gleich drei Verfahren zu entscheiden: Wie kann die Kostenerstattung bei dem Gegner durchgesetzt werden, wenn der ursprüngliche Rechtsstreit nicht vor staatlichen, sondern vor kirchlichen Gerichten geführt wurde? Das Gericht schloss sich einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover an, wonach die staatlichen Gerichte auch in Anerkennung des kirchlichen