Anwalt für unbekannte Gesetze und Gesetzgeber | Kirchenrecht | Pressemitteilung 2015-01

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Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 26.02.2015

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::: Pressemitteilung 01/2015 :::

„Es gibt viele unbekannte Gesetze und unbekannte Gesetzgeber“
Rechtsanwalt Robert Hotstegs im Interview mit dem Portal 123recht.net zum Thema Kirchenrecht

Düsseldorf / Hannover. Knapp 170.000 Rechtsanwälte praktizieren in Deutschland. Sie tun dies herkömmlich in Kanzleien und auf modernen Wegen im Internet. Unter den Rechtsberatungsportalen dürfte 123recht.net das bekannteste Angebot sein. Unter allen dort gelisteten Rechtsanwälten ist der Düsseldorfer Robert Hotstegs (35) der einzige Anwalt im Themengebiet des Kirchenrechts. Dies zeigt ein aktuelles Interview.

Darin erklärt der Fachanwalt, dass etwa die katholische und evangelische Kirche jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich Gesetzgeber und Richter in einer Person sind. Dies sei auch vielen Anwälten unbekannt. Viele Berufe wie Pfarrer oder Küster würden alleine durch das Kirchenrecht bestimmt und geregelt. Das schließe auch das Kündigungsrecht oder Arbeitsbedingungen mit ein.

„In mancher Hinsicht ist das Kirchenrecht mit den Regeln eines Fußballvereins vergleichbar“, so der Experte. Die Selbstverwaltung der Kirchen gehe dabei sogar so weit, dass sie selbst bestimmen dürften, wann eine Ehe ungültig sei oder welcher Rechtsanwalt vor Kirchengerichten auftreten dürfe.

Das vollständige Interview finden Sie unter http://www.bit.ly/1DR8spn.

Link zum 123recht.net-Anwaltsverzeichnis: http://www.bit.ly/1BldQCF

::: Kontakt :::

Rechtsanwalt Robert Hotstegs
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Tel.: 0211/497657-16
hotstegs@hotstegs-recht.de

Profil: www.hotstegs-recht.de/?page_id=145

::: die Kanzlei :::

Seit 30 Jahren berät die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft bundesweit in den Spezialgebieten des Verwaltungsrechts, Beamtenrechts, Disziplinarrechts und Kommunalverfassungsrechts. Hierzu gehören etwa Klage- und Eilverfahren von Beamten gegen ihren Dienstherrn, die Verteidigung von Beamtinnen und Beamten in Disziplinarverfahren und Disziplinarklagen, sowie die Beratung und Begleitung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Die Kanzlei vertritt Mandanten vor dem Bundesverwaltungsgericht und allen Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten.