Die kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Evangelischen Kirche im Rheinland wird neu geordnet, auch als Folge der Neuordnung des Verwaltungsgerichtsgesetzes der EKD. Das hat die rheinische Landessynode Mitte Januar einstimmig beschlossen.
Die kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Evangelischen Kirche im Rheinland wird neu geordnet, auch als Folge der Neuordnung des Verwaltungsgerichtsgesetzes der EKD. Das hat die rheinische Landessynode Mitte Januar einstimmig beschlossen.